top of page

ANREISE

Klosters liegt im Kanton Graubünden im Osten der Schweiz. Die Anreise nach Klosters ist auf verschiedenen Wegen möglich.

Weitere Informationen

FLUGZEUG

Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Zürich (ZRH).

Fahrzeiten von Zürich nach Klosters:

mit dem Auto: ca. 2h

mit dem Zug: ca. 2.25h

ZUG

Klosters ist gut erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Fahrpläne der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) sowie der Rhätischen Bahn (RhB) sind abrufbar

unter auf der jeweiligen Homepage:

Fahrplan SBB

Fact Sheet Zugverbindung Zürich – Klosters

PRIVATAUTO / PARKPLÄTZE

Während der Rennwoche besteht keine Möglichkeit mit dem Auto direkt zum Start- und Zielgelände zu gelangen.

Parkplätze in Klosters

aktuelle Strassensituation

www.strassen.gr.ch

VISUM UND EINLADUNGSSCHREIBEN

Falls für die Einreise in die Schweiz ein Visum erforderlich ist, muss dieses vor der Abreise im Herkunftsland bei der zuständigen Schweizer Botschaft oder dem zuständigen Konsulat beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie beim EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten). Bitte planen Sie genügend Zeit ein, damit alle notwendigen Schritte rechtzeitig abgeschlossen werden können.

 

Für die Ausstellung eines Einladungsschreibens zur Beantragung eines Visums gilt folgendes Vorgehen:

 

1. Die Athletin oder der Athlet muss sich zuerst offiziell für die World Masters Mountain Running Championships 2027 registrieren und die Startgebühr bezahlen.

 

2. Anschliessend stellt die Athletin oder der Athlet über den jeweiligen nationalen Verband einen Antrag für ein Einladungsschreiben an das Organisationskomitee. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name, Vor- und Nachname gemäss Reisepass

  • Geschlecht

  • Geburtsdatum

  • Reisepassnummer

  • Ablaufdatum des Reisepasses

  • Funktion im Team, Athlet oder Official

  • Datum der Einreise in die Schweiz und Datum der Abreise

  • Zahlungsbestätigung der Startgebühr

 

3. Das lokale Organisationskomitee stellt anschliessend ein Einladungsschreiben aus.

 

4. Nach Erhalt des Einladungsschreibens kann die Athletin oder der Athlet einen Termin bei der zuständigen Schweizer Botschaft oder dem zuständigen Konsulat vereinbaren.

 

Falls der nationale Verband den Antrag nicht bestätigt oder die zuständige Botschaft bzw. das Konsulat den Termin oder das Visum ablehnt, behalten sich die WMRA und das Organisationskomitee vor, die Startgebühr abzüglich allfälliger Bankspesen zurückzuerstatten.

 

Eine Rückerstattung ist nur gegen Vorlage eines gültigen Nachweises möglich, zum Beispiel einer Bestätigung des nationalen Verbandes oder der zuständigen Botschaft bzw. des Konsulats.

bottom of page